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Allgemeine Geschäftsbedingungen City-Light-Poster / Ganzsäule


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1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der Mihai.Gesellschaft für Mediaservice mbH (Auftragnehmer) über die Durchführung von Plakatwerbung  im Dekaden- / Wochenrhythmus (Vertrag) insbesondere auf folgenden Werbeträgern:
• Ganzsäulen (GS): Säulen zur Abringung von Plakaten jeweils eines Werbung-treibenden
• City-Light-Poster (CLP): verglaste Vitrinen zur Anbringung eines Plakats im 2 m² - Format
1.2 Die genannten Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683).
1.3 Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59 x 84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen. Abweichend gilt bei CLP ein Plakatgrundmaß
von 119 x 176 cm. Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.
1.4 Der Vertrag umfasst die Anbringung, Pflege, Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit durch den Auftrag-nehmer. Kosten für vom Auftraggeber beauftragte Abdeckung von Plakaten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für Abdeckungskosten und sämtliche anderen Kosten, die bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen.

2. Auftragserteilung und -annahme
2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber (Auftraggeber) erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. änderungs-vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/ Mittlern ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur / Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens (Werbung-treibender) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur/ Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbung-treibenden aus dem zwischen Agentur/ Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).
2.3 Aufträge haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes (Produkt-gruppe) und des Werbungtreibenden zu enthalten. Den Aufträgen ist eine digitale Motivvorlage sowie die geforderten Informationen des jeweiligen Produktblattes für die gebuchten Werbeträger beizufügen.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen, ganz oder teilweise,  wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/ Unter-nehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorge-nannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor Aushang-beginn ein rechtmäßiges Alternativmotiv vorlegt.
2.5 Eine übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2.7 Platzierungswünsche können für CLP nicht angenommen werden.
2.8 Für Verträge über Aushänge auf GS gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Kalendertage vor Aushangbeginn. Bei Verträgen über Aushänge in besteht kein Rücktrittsrecht.

3. Aushangzeitraum
Die Plakatierung erfolgt für GS im Dekadenrhythmus. Für CLP gilt ein Wochenrhythmus. Aus technischen Gründen kann die Plakatierung geringe Zeiträume früher oder später beginnen bzw. enden. Ersatzansprüche aus diesem Grund bestehen nicht. Die Dekaden 01 und 34 umfassen 14 Kalendertage und werden dem Auftrag-geber nur mit 11Kalendertagen berechnet. Plakatierungsausfälle in diesen Dekaden von bis zu 3 Tagen werden dem Auftraggeber nicht erstattet (außer bei Jahres-belegung).

4. Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer wird aber nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern des Werbungtreibenden nicht unmittelbar nebeneinander anbringen.

5. Werbemittel
5.1 Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten, Aufklebern und Störer einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilte Versandanschrift zu liefern. Die Ersatz-menge beträgt für Plakate 10% und für Aufkleber/ Störer 20%. Bei Verträgen über kleine Mengen (weniger als 20 Plakate je Motiv) beträgt die Ersatzmenge 20%. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 4 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang.
5.2 Plakate für GS sind grundsätzlich in gefalztem und gemappten Zustand 5 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Dekade entsprechend der technischen Vorgaben der jeweiligen Produktblätter in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Bei Anlieferung von ungefalzten bzw. unge-mappten Plakaten werden die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.3 Plakate für CLP sind plano auf Palette 7 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern.
5.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 15 Arbeitstage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv- /Plakatierungsanweisung sowie eine dieser entsprechenden Bezifferungn der Plakatteile, unter Verwendung der Mailadresse mediaservice@mihai.de elektronisch zur Verfügung.5.5 Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/ Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderlichen Anzahl oder Qualität (z.B. nicht geeignet für Nassklebe-verfahren) geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber.

5.6 Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z.B. auf Grund von Leuchtfarbenzusätze, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), hat der Auftraggeber dies vor Vertragsschluss anzuzeigen und hierüber eine Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu treffen.
5.7 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen:
- Anschrift , Telefon . und Faxnummer der Druckerei,
- Name des Sachbearbeiters der Druckerei
- Werbungtreibender und Agentur
- Plakatmotiv (Marke/Produkt und Sujet)
- Plakatierungtermin (Dekade / Woche)
- Format und Stückzahl
Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftrags-bestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeichnungen der Auftragsbestätigung.
5.8 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftrag-gebers, sofern der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurück-gefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können vom Auftragnehmer entsorgt werden.
5.9 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.10 Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer web-basierenden Datenbank zu verwenden.

6. Preise
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers.
6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftrag-geber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags-verhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt bis zu 3 Wochen vor Aushangbeginn. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
7.2 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags, die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungs-beträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

8. Vertragsstörung / Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahr-lässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden beschränkt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt, Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentliche Einrichtungen durchgeführt oder verfügt oder vom Eigentümer
des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden). Sofern der Auftragnehmer die Nichtsausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu
vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits
gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
8.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Mangel, spätestens jedoch bis 1 Monat nach Beendigung des Aushanges gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
8.6 Ein Austausch bzw. eine Reduzierung von beauftragten Aushängen gegen Gutschrift aus innerbetrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Im Fall einer Gutschrift wird eine Vergütung für Spezialmittler und Agenturen nicht gewährt.
Für die Beschädigung von Aushängen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

Stand: Juli 2009

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